Gesundheit:
Ballonfahren kann mitunter mit einer sportlichen Tätigkeit verglichen werden. Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operation oder ähnliches) bei der Terminabsprache dem Piloten mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab.
Ticket:
Diese sind nur mit Zustimmung des Unternehmers übertragbar. Sie sind spätestens 12 Monate nach Ausstellung bei dem Unternehmer zur Fahrtdurchführung einzulösen.
Stornierungen/Rüchtritt:
Stornierungen sind innerhalb von 4 Wochen unter Abzug von 8% pauschaler Kosten vom Fahrpreis möglich. Terminänderungen von Seiten des Passagiers werden bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Starttermin akzeptiert. Bei Rücktritt/Stornierung 72 bis 24 Stunden vor einem vereinbarten Starttermin ist die Hälfte des Fahrpreises fällig. Bei Rücktritt/Stornierung weniger als 24 Stunden vor einem vereinbarten Starttermin ist der gesamte Fahrpreis fällig.
Die Mindestfahrtdauer beträgt ca.1 Stunde. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- und Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort. Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 10 Jahren oder kleiner als 1,30 m können in der Regel nicht mitfahren, Fotoapparate oder ähnliche Teile (z.B. Videokameras, Ferngläser) dürfen nur in einer dafür geeigneten stabilen Tasche mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände dürfen nicht mit an Bord genommen werden.
Haftung:
Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheins entsteht der Beförderungsvertrag des Passagiers mit der Firma„Ballongruppe Kieselbronn" Gloß GmbH, Friedhofstraße 19, 75249 Kieselbronn
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach §44 des Luftverkehrsgesetz tritt nicht ein, wenn er beweist, daß er und seine Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder daß sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
Die Deckungssumme beträgt insgesamt in der Kombinierte Halterhaftplicht / Passagierhaftpflicht -Versicherung 4 Mio EUR pauschal für Personen und/oder Sachschäden je Schadensereignis. Für Gegenstände, die am Körper getragen werden, beträgt die Versicherungssumme 1700.- EUR. Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt §254 BGB. Geänderte Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen aus dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstands. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.
„Ballongruppe Kieselbronn" Gloß GmbH
Friedhofstraße 19, 75249 Kieselbronn